Das Personal
Als Personal bezeichnet man bezahlte Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde. Sie werden für die Durchführung von Geschäftsprozessen eingestellt, meist über ein Personalbüro. Das Personal erbringt Leistungen für eine Organisation und wird dafür mit einem monatlichen Gehalt entlohnt. Die Einstellung eines Mitarbeiters kann über mehrere Wege geschehen. Meist werden Stellenangebote den zuständigen Arbeitsagenturen unterbreitet, die sie sowohl im Internet als auch in persönlichen Gespräch Arbeitssuchenden vorstellen. Die Vermittlung kann dann die Arbeitsagentur selbst übernehmen, in dem sie nur geeigneten Kandidaten die Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber herausgibt, oder aber der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, die gewünschten Bewerber selbst herauszufiltern. Nach Bewerbungsschluss werden die Bewerbungen sorgfältig studiert und ausgewertet, um anschließend eine kleine Vorauswahl unter den Bewerbern zu treffen. Hiernach wird jene Vorauswahl zu Vorstellungsgesprächen oder auch Einstellungstests eingeladen. Auch hier werden, abhängig von der Zahl der offenen Stellen im Betrieb die für den Arbeitgeber interessantesten Bewerber heraus kristallisiert. Über die Einstellung des ausgewählten Bewerbers muss dann für gewöhnlich noch mit Vorständen und Personalräten übereingekommen werden. Wenn vom Arbeitgeber aus der Einstellung eines Bewerbers nichts mehr im Wege stehen, müssen nur noch Formalitäten geklärt werden, danach kann der jeweilige Tarifvertrag unterschrieben werden. Nach der Einstellung befindet sich das Arbeitsverhältnis meist noch in Probezeit, in der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ohne Angabe weiterer Gründe mit Kündigungsfrist meist bis zu Wochen das Arbeitsverhältnis kündigen können. Eine Kündigung während der vereinbarten Probezeit bedarf lediglich der Anhörung des Betriebsrates.Information zum Arbeitsrecht können Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gewerkschaft erfragen.
